Geschäftsbedingungen Gebhard Müller GmbH (im folgenden GM)

Rahmenbedingungen für alle GM-Leistungen (Adreßlieferungen, Adreßmittlung, Lettershop-Leistungen, Herstellung von Werbemitteln, Auftragsdatenverarbeitung)

1. Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.Vertragsschluß

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

3.2. Unsere Rechnungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.3. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.

3.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw.Stundungszinsen in Höhe von 2% Punkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GM eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine oder einen wesentlich niedrigere Belastung nachweist.

3.5. Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

4. Lieferung

4.1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.

4.2.Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Katalogen und Materialien), oder von ihm beizustellende Materialien bei GM nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

4.3. Besteht ein Kunde trotzt der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die GM üblicherweise kundenseitig durchführen läßt, haftet GM nicht für Qualitätsbeanstandungen.

4.4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

5. Haftung

5.1 Verlangt der Kunde in Fällen in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen.

5.2 GM übernimmt keine Haftung für Kunden- oder Fremderzeugnisse die sich im GM Betriebsbereich befinden.

6. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.

8.2. Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, Bremen.

8.3. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls Bremen

II. Spezifische GM-Leistungen

1. Adreßlieferungen

1.1 Soweit der Kunde keine abweichende Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung auf Selbstklebeetiketten.

1.2 Bei den Adreßkollektionen erfolgt die Preisberechnung für jede Kollektion getrennt. Adreßkollektionen bis 1.000 Adressen werden mit dem jeweiligen Einzelpreis pro Kollektion, Adreßkollektionen über 1.000 mit dem Preis pro Tausend Adressen je Kollektion berechnet. Der Mindestpreis für jeden Auftrag beträgt DM 300,–, sofern nicht gesondert angegeben. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Doppel-, Mehrfach- oder Dauernutzung von Adressen. Für Sonderausführungen, z. B. bei Auszügen aus Adreßkollektionen und bei Verarbeitung von Sonderformaten werden ebenfalls Preiszuschläge berechnet. Bei den Adreßgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. Ermäßigung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, daß diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.

1.3 Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und andere Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozeß unterliegt und bereits die Adreßquellen Fehler enthalten können. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, daß der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Jede Retoure wird in Höhe des ursprünglichen Anmietpreises vergütet. Retourenquoten über 3 % bei unseren Verlagsadressen mit GM-Adreßnummern vergüten wir mit DM 0,20 je Stück. Voraussetzung ist, daß der Kunde innerhalb 6 Wochen nach Adreßlieferung die Unzustellbarkeit durch Einsendung der mit den entsprechenden Postvermerken versehenen Umschläge bzw. Karten unter Angabe der jeweiligen Adreßnummer nachweist. Handelt es sich um Adressen mit Telefonnummern und ist unter der angegebenen Rufnummer der Teilnehmer nicht mehr erreichbar, hat uns dies der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe der jeweiligen Adreßnummer anzuzeigen. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

1.4 Im Falle sonstiger Beanstandungen hat uns der Kunde die gesamte Adreßlieferung einschließlich Originalverpackung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

1.5 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe

Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Telefonische Werbeaktionen sind nur zulässig, soweit es sich bei denbezogenen Adressen um Adressen mit Telefonnummern handelt. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet jedoch nicht, daß die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbesendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, daß wir in jeder Adressenkollektion Kontrolladressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern führen. Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarfes hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauernde Nutzung, ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Das dafür zu entrichtende Entgelt liegt in der Regel beim zehnfachen der Einmalnutzung. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.

1.5.1 Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

2. Adreßvermittlung

GM vermittelt als Makler Adreßkollektionen für Werbezwecke. Sofern GM solche Vermittlungsleistungen erbringt, gelten die Bedingungen für Adreßvermittlung, sofern sie gesonderte Sachverhalte regeln. Im übrigen gelten die AGB und die Bedingungen für Adreßlieferungen.

3. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

3.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise

3.2 Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Bundespost wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

3.3 Materialbeistellungen

3.3.1 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.

3.3.2 Der Kunde haftet allein dafür, daß der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z. B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

3.3.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszulagezu berechnen.

3.3.4 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

3.3.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

4. Herstellung von Werbemitteln

4.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde dafür, daß der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen vorstehenden Punktes 3.3.2 gelten analog.

4.2. Im übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Können wir aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen der Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei uns oder kundenseitig durchführen, haften wir nicht.

4.3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

4.4. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, daß wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

5. Datenverarbeitung

5.1. Werden Adreßbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adreßbandes mit dem Originalband bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.

5.2. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

5.3 Haftung

5.3.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.

5.3.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrunde – soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind –, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,  deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, daß sich der Vertrag als lückenhaft erweist.