Die Versandform “Postvertriebsstück” ist eine speziell auf Publikumszeitungen zugeschnittene Leistung der Deutschen Post. Zeitungen, die in erster Linie durch einen redaktionellen, nicht-geschäftlichen Charakter gekennzeichnet sind, können mit oder ohne Umhüllung zu Bunden zusammengefasst versendet werden. Die Bündelung erfolgt nach bestimmten Regeln, die von der Post festgelegt sind. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns jederzeit ansprechen.
Damit Ihre Zeitungen als “Postvertriebsstück” versendet werden können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine kontinuierliche innere und äußere Gestaltung aufweisen
- Die Seiten müssen überwiegend formatgleich, beidseitig bedruckt und mindestens 9 x 14 cm groß sein. Zudem müssen sie durch Falzung oder Bindung zu einer Einheit zusammengefasst sein
- Die Zeitung muss in einem presseüblichen Druckverfahren hergestellt und jedermann zugänglich sein. Alle Exemplare müssen identisch sein
- Titel und Nummer (oder die Bezeichnung “Sondernummer”) müssen auf der Titelseite zu finden sein. Der Erscheinungstag oder eine der Erscheinungsweise entsprechende Bezeichnung können aus der Titelseite oder dem Impressum hervorgehen
- Die Zeitschrift muss periodisch und mindestens einmal pro Quartal erscheinen
Nähere Informationen zum Angebot “Postvertriebsstück” finden Sie auch auf www.deutschepost.de.